Das familienfreundliche
Ferienparadies
im Mittleren Wiedtal

Urlaub direkt an der Wied

 

 

DIE PLATZORDNUNG:
MACHT VIELES EINFACHER UND ANGENEHMER

Keine Angst, Platzordnung hört sich schlimm an, ist sie aber nicht. Da auf einer Camping- und Wochenendhaus-Anlage viele Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen vom Campen zusammen finden, müssen schon einige Regeln festgelegt werden. Damit sich selbst ein kurzzeitiges Zusammenleben für alle Gäste so angenehm wie nur möglich gestaltet.

Unsere komplette Platzordnung können Sie als PDF-Datei nebenstehend öffnen und ausdrucken. Hier aber schon einmal Antworten auf die drei am häufigsten gestellten Fragen:

1.

Darf mein Hund mit auf die Camping-Anlage?
Darf er, wenn er bei der Platzverwaltung angemeldet ist! Jedoch sollte Ihr Liebling über Manieren verfügen, die auch die übrigen Gäste als zumutbar empfinden. Übrigens: Die Genehmigung für Tiere beschränkt sich ausschließlich auf Hunde und hier auf solche, die in Größe und nach der Gefahrenabwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als nicht gefährlich eingestuft sind.

2.

Heißt Dauer-Campen, dass man die Camping- und Wochenendhaus-Anlage auch als Haupt- bzw. Erstwohnsitz nutzen kann?
Natürlich nicht! Sie müssen schon über einen regulären Haupt-/Erstwohnsitz verfügen. Unser Campingplatz ist keine Wohnanlage sondern eine Wochenendhaus-Anlage, welches schon von der Wortwahl her ein nur eingeschränktes Aufenthaltsverhältnis unterstellt.

3.

Darf ich mein Wochenend-Haus untervermieten?
Nein, leider nicht! Auch Freunde, Bekannte oder Verwandte, die das Wochenendhaus nutzen wollen, müssen sich – auch dann, wenn sie als Besucher nur einmal übernachten möchten – bei der Platzverwaltung anmelden und die vorgesehenen Gebühren entrichten.

Weiteres entnehmen Sie bitte der kompletten Platzordnung.

Hier zum Downloaden

 

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2023